In den Camping-, Park- und Sanitärbereichen (Toiletten, Duschen) ist das fotografieren ohne vorheriges Einverständis der Fotografierten und der Besitzer*innen von Zelten, Caravans und Autos verboten.
In Schloss und Hof ist das Fotografieren von Gegenständen, Langzeitbelichtungen oder Bilder in der Totalen, die vor allem den Charakter der Veranstaltung einfangen erlaubt. Wer Langzeitbelichtungen oder Bilder in der Totalen machen will, hat sich deutlich als Fotograf*in zu kennzeichnen (bspw. eine Warnweste).
Auf bitten identifizierbarer Abgebildeter sind Bilder zu vernichten. Ungefragte Nah-, Portrait-, Gruppenaufnahmen oder Aufnahmen privater Bildschirme sind verboten.
Sollten bei Langzeitbelichtungen oder Bilder in der Totalen deutliche Nah-, Portrait- oder Gruppenaufnahmen entstanden sein, ist von den Abgebildeten das Einverständis für die Weiterverwendung einzuhohlen.
Das Fotografieren von Vortragenden und ihrer Slides ist erlaubt, sofern sie dem nicht zu Beginn des Vortrags widersprechen.
Vor der Veröffentlichung von Bildern, müssen alle Personen, die nicht eingewilligt haben, unkenntlich gemacht werden.